Dem geneigtem, aufmerksamen Leser wird eine kleine und feine Auswahl an interessanten Themen rund um die Jagd in Jena und Umgebung angeboten.
Stöbern Sie in den Themenbereichen!
Themen:
- Die Aufgabe des Jägers
- Umgang mit Wildtieren im Stadtgebiet Jena
- Rettungspunkte in Jena und dem SHK
- Waffenüberlassung / Verleih / Kauf
- Schweißhundeführer für Jena
Die Aufgabe des Jägers
Umgang mit Wildtieren im Stadtgebiet Jena
1. in der Stadt Jena wird prinzipiell zwischen Fundtieren und Wildtieren unterschieden:
Fundtiere sind nur Haustiere, bei denen ein Besitzer meist identifiziert werden kann (Marke am Halsband, Chip oder Tassoregistrierung).
Für diese Tiere ist die Ordnungsbehörde und in deren Abwesenheit die Feuerwehr zuständig.
Wildtiere sind alle Tiere, die nicht unter die Rubrik Haustiere fallen (z.B.: Fuchs, Reh, Marder, Dachs, etc.).
2. verendete Wildtiere:
auf privaten Grundstücken (befriedete Flächen) ist der Eigentümer in der Pflicht:
1. er kann sich den Tierkadaver aneignen (Aneignungsrecht),
2. er kann sich mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen,
3. er kann die Ordnungsbehörde (Feuerwehr) mit der Entsorgung beauftragen
(Entstehung von Kosten),
4. er kann sich selbst um die fachgerechte Entsorgung bemühen,
auf öffentlichen Flächen (unbefriedete Flächen):
1. existiert ein so genanntes „Aneignungsrecht“ des zuständigen
Jagdpächters, dieses Recht ist aber keine Pflicht.
2. nimmt der Jagdpächter sein Recht nicht in Anspruch, ist die Ordnungsbehörde
(Feuerwehr) zuständig und übernimmt die Kosten.
3. verletzte oder kranke Wildtiere:
- auf privaten Grundstücken (befriedete Flächen)ist der Eigentümer in der Pflicht:
1. hier kommt das „Aneignungsrecht“ nicht zum Tragen, da das Tier
noch lebt und somit keine Sache darstellt,
2. die Tötung des Tieres (falls erforderlich) muss artgerecht erfolgen
(das Tier darf nicht leiden), dafür sind spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten
erforderlich,
3. Empfehlung, einen Kontakt zum Jagdpächter oder Stadtforst herstellen – auf jeden
Fall muss der Eigentümer wissen, dass Koste auf Ihn zukommen können.
4. Wildtiere unterliegen dem natürlichen Kreislauf,
5. führt der Jagdpächter oder eine andere geschulte Person die artgerechte Tötung nicht
durch, obligtbes der Natur, was mit dem Wildtier passiert, hierbei sind befriedete
Flächen (Wohngebiete) den unbefriedigten Flächen (Wald, Forst, etc.)gleichgestellt.
4. einen Sonderfall bilden Wildvögel und Tiere, die unter Naturschutz stehen:
- hier ist das Umweltamt zuständig (Ansprechpartner der Artenschutzbeauftragte)
Rettungspunkte in Jena und SHK
Der Landesforstbetrieb und die Rettungsleitstellen in Thüringen haben in unseren Wäldern mit den „Rettungspunkten“ eine Infrastruktur geschaffen, die schnelle Hilfe im Wald ermöglicht. Diese befinden sich gut sichtbar (weises Schild mit roten Kreuzen, in Sichthöhe) an bekannten, ausgebauten Plätzen und Wegen in der Region. Der Feuerwehr, der Polizei und den Rettungskräften sind die einzelnen Rettungstreffpunkte und die Anfahrtswege bekannt. Bei der Nennung eines Rettungspunktes können diese schnell vor Ort sein.
Waffenleihe
Für alle Jäger die ihre Waffe vorübergehend einer anderen berechtigten Person zur Aufbewahrung übergeben, können folgenden PDF Vordruck verwenden.
Waffenan-und verkauf
Für alle Jäger die eine Waffe erwerben oder veräußern wollen, können folgenden PDF Vordruck verwenden.
Bestätigte Schweißhundeführer für
die Stadt Jena
Marc Brinkmann
Marc Brinkmann Am Winkel 2 07751 Jena/OT Isserstedt BGS 0179 7899446
Haueisen Ralf Waldhaus 75 99441 Großschwabhausen BGS 0173 3784490
Schiffner René Hügelstraße 10 07747 Jena BGS 0177 5107136
weiterführende und interessante Links